{"id":3166,"date":"2020-12-18T17:41:58","date_gmt":"2020-12-18T16:41:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.demokratie-geschichte.de\/index.php\/?p=3166"},"modified":"2020-12-19T22:39:26","modified_gmt":"2020-12-19T21:39:26","slug":"das-kaiserreich-als-system-kompromisshafter-entscheidungen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/dg-dev.agentur-doppelstern.de\/httpdocs\/index.php\/3166\/das-kaiserreich-als-system-kompromisshafter-entscheidungen\/","title":{"rendered":"Das Kaiserreich als System kompromisshafter Entscheidungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Wolfram Pyta<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I.<\/h3>\n\n\n\n<p>Wolfgang Mommsen hat in einem einflussreichen Aufsatz das Kaiserreich als \u201eSystem umgangener Entscheidungen\u201c bezeichnet. Ich m\u00f6chte zeigen, dass man diesen Ansatz produktiv weiterentwickeln kann, wenn man eine systemisch verankerte Disposition zum Kompromiss zum analytischen Ausgangspunkt einer Neubetrachtung des Kaiserreichs macht. Meine im Folgenden schlaglichtartig ausgebreitete These ist eine doppelte: <em>Erstens \u2013<\/em> In das politische System des Kaiserreichs war der Kompromiss strukturell eingeschrieben. <em>Zweitens \u2013 <\/em>Dass vor allem die parlamentarischen Eliten des Kaiserreichs den Kompromiss zur Leitschnur ihres Handelns erhoben, war da\u00adrauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass sie eine Kultur des Kompromisses internalisiert hatten.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"217\" src=\"https:\/\/www.demokratie-geschichte.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Der-Kompromiss-bedurfte-nichtresize.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3167\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Eine solche Neuakzentuierung verlangt eine pr\u00e4zise Bestimmung des Schl\u00fcsselbegriffs \u201eKompromiss\u201c. Unter Rekurs auf terminologische Offerten aus der politikwissenschaftlichen <em>governance<\/em>-Forschung wird \u201eKompromiss\u201c wie folgt definiert: <em>Kompromiss ist ein institutionalisierter Modus einer auf Entscheidung ausgerichteten Handlungskoordination.<\/em>Kompromiss beinhaltet damit sowohl eine Prozess- als auch eine Ergebniskomponente: Der Kompromiss strukturiert Verfahrensabl\u00e4ufe, indem er den Interessenausgleich zum Fluchtpunkt erhebt. Die Beteiligten eines solchen Verfahrens qualifizieren sich durch die von ihnen ausge\u00fcbten politischen \u00c4mter. Kompromiss ist nicht gleichzusetzen mit ergebnisoffener Deliberation, weil er auf die Herstellung von Entscheidungen abzielt, die den legitimatorischen Vorzug besitzen, dass sie alle Verfahrensbeteiligten binden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidungsf\u00f6rmigkeit des Kompromisses erlaubt es, die Frage nach \u201eKulturen des Entscheidens\u201c anzuschlie\u00dfen und damit die Ausgangsfrage des gleichnamigen M\u00fcnsteraner SFB aufzugreifen. Eine Kultur des Kompromisses setzt den Rahmen, in dem kompromissf\u00f6rmige Entscheidungen nicht nur m\u00f6glich, sondern wahrscheinlich sind. Insofern z\u00e4hlt Kompromisskultur zu der von Karl Rohe und anderen Forschern analysierten Inhaltsseite der politischen Kultur.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man dem Kaiserreich sowohl eine Disposition zum Kompromiss als auch eine korrespondierende Kompromisskultur attestiert, hat dies f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung sowohl des politischen Systems als auch der kulturellen Verfasstheit zwei Konsequenzen: Das politische System des Kaiserreichs ist in Einklang mit der <em>governance<\/em>-Forschung als ein <em>Verhandlungssystem <\/em>zu bezeichnen, in dem keine Person, Institution oder herrschaftsaffineGruppierung einen dominierenden Einfluss aus\u00fcbte, der dieses auf Ausgleich gepolte System aushebelte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Befund stellt nicht in Frage, dass Bismarck eine herausragende herrschaftliche Stellung einnahm; er stellt auch nicht in Abrede, dass Wilhelm II. zeitweise mit seinem \u201ePers\u00f6nlichen Regiment\u201c eine ge\u00adstal\u00adte\u00adrische Wirkung aus\u00fcbte; und er negiert ebenfalls nicht die extrakonstitutionelle Stellung des Milit\u00e4rs, das sich kompromisshaften Verfahren entzog. Es wird auch nicht postuliert, dass das Kaiserreich zwangsl\u00e4ufig eine Entwicklung zu einer parlamentarischen Monarchie einschlug. Denn auch unter den Bedingungen einer entwickelten konstitutionellen Monarchie \u2013 mit einem vorbildlich demokratischen M\u00e4nnerwahlrecht \u2013 konnte sich der Kompro\u00admiss als Verfahren einb\u00fcrgern wie kulturell gelebt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kompromiss bedurfte nicht einer demokratischen Herrschaftsordnung; aber er war der kultu\u00adrel\u00adle N\u00e4hrboden, auf dem demokratische Aushandlungsverfahren gedeihen konnten. In dieser Hinsicht stellte das Deutsche Kaiserreich der ersten deutschen Demokratie \u2013 der Republik von Weimar \u2013 eine g\u00fcnstige politisch-kulturelle Grundausstattung zur Verf\u00fcgung. Wenn man \u2013 wie es j\u00fcngst Hedwig Richter \u00fcberzeugend unternahm \u2013 das Kaiserreich in die Kontinuit\u00e4t deutscher Demokratiegeschichte einbettet, geh\u00f6rt das im Kaiserreich praktizierte <em>Kompromissdispositiv<\/em>essentiell dazu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II.<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Validit\u00e4t der hier pr\u00e4sentierten These h\u00e4ngt davon ab, ob sich wichtige Politikfelder identifizieren lassen, in denen Kompromiss als systemische Notwendigkeit verankert war. Es ist kein Zufall, dass zwei solcher Politikfelder zum Kernbereich demokratischer Verfassungsstaaten z\u00e4hlen: n\u00e4mlich das Gesetzgebungsverfahren als Kernst\u00fcck parlamentarischer Mitwirkung sowie die Reichstagswahlen als Ausdruck demokratischer Partizipation.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Kaiserreich ging die Regierung nicht aus dem Scho\u00dfe einer parlamentarischen Mehrheit hervor und st\u00fctzte sich daher nicht auf eine Koalition hinter ihr stehender Fraktionen. Aber genau diese Entkoppelung von Reichsleitung und Parlamentsmehrheit mach\u00adte jedes Gesetzgebungsverfahren zu einem Ringen um eine kompromissf\u00f6rmige L\u00f6sung. Es waren die Fraktionen als die Aktionseinheiten des Parla\u00admen\u00adtarismus, die seit den sp\u00e4ten 1870er Jahren bei vie\u00ad\u00adlen Gesetzesvorlagen kompromisshafte Entscheidungen trafen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als geborener Br\u00fcckenbauer und damit als Kom\u00adpromisspartei par excellence fungierte dabei die Fraktion der katholischen Zentrumspartei. Das Zentrum hatte den Kompromiss als Leitbild internalisiert und wirkte in diesem Sinne auch bei der Weichenstellung in der Finanzpolitik im Jahre 1879 mit, als ein Ausgleich divergierender Interessen zu finden war. Der erzielte Ausgleich \u2013 die sogenannte Franckensteinsche Klausel \u2013 ist nach dem Fraktions\u00advor\u00adsit\u00adzen\u00adden der Zentrumsfraktion benannt und kann als geradezu paradigmatischer Kompromiss gelten, bei dem das Reich eine Erh\u00f6hung seiner Einnahmen erzielte, das Parlament sein j\u00e4hrliches Budgetbewilligungsrecht verteidigte und die Einzelstaaten ihre Finanzhoheit behaupteten.<\/p>\n\n\n\n<p>In der parlamentarischen Behandlung der Wehrvorlage in den Jahren 1912 und 1913 kulminierte diese Entwicklung. Es ging dabei nicht um die Zustimmung zu einer erheblichen Vermehrung der St\u00e4rke des Heeres, sondern um die Frage der Finanzierung dieser R\u00fcstungsvorlage. Dies fiel in die Kernkompetenz des Reichstags; und der Umgang mit dieser Frage ist ein Musterbeispiel daf\u00fcr, dass sich kompromissunf\u00e4hige parlamentarische Akteure in selbstgew\u00e4hlte politische Isolation begaben, w\u00e4hrend ehemalige Au\u00dfenseiter durch Kompromissbereitschaft in das System integriert wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass der Reichstag die ihm inh\u00e4renten Kompromissmechanismen in der Frage der Finanzierung einer gro\u00dfen R\u00fcstungsvorlage aktivierte, hing damit zusammen, dass der Bundesrat keine kraftvolle Gestaltungsvorgaben machte. Das Organ der Mitwirkung der Einzelstaaten an der politischen Willens\u00adbil\u00addung im Reich \u00fcberlie\u00df dem Nationalparlament die Initiative. Im Reichstag formierten sich gem\u00e4\u00df dem Kompromissmechanismus flexible Mehrheiten, um eine vom Parlament selbst ausgehende Vorgabe zu erf\u00fcllen. Es waren die Fraktionsvorsitzenden von Nationalliberalen und Zentrum \u2013 Bassermann und Erzberger \u2013, die im Juni 1912 ein nach ihnen benanntes Gesetz durchbrachten, wonach bis zum Fr\u00fchjahr 1913 die Deckungsvorlagen verabschiedet werden sollten. Damit zwangen sie den Reichstag auf Kompromiss\u00adkurs, indem sie ihn unter Zeitdruck setzten. Denn indem sie ein enges Zeitkorsett schn\u00fcrten, produzierten sie einen Entscheidungszwang, der angesichts der Mehrheitsverh\u00e4ltnisse eine kompromissf\u00f6rmige L\u00f6sung strukturell herbeif\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzierung der Wehrvorlage f\u00fchrte zu einem Paradigmenwechsel in der Finanz- und Steuerpolitik des Kaiserreichs, deren Wurzeln im \u201eKompromiss Bassermann-Erzberger\u201c verankert waren. Denn dieser sah vor, dass die Mehrausgaben nicht \u2013 wie in der Vergangenheit \u2013 durch die Erh\u00f6hung von indirekten Steuern, welche die breite Masse aufbrachten, erfolgten, sondern allein durch Besitzsteuern, die ausschlie\u00dflich Verm\u00f6gende trafen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die parlamentarische Behandlung der Deckungsvorlage im Fr\u00fchjahr\/Sommer 1913 zeugt da\u00advon, welchen Reifegrad kompromissf\u00f6rmiges Handeln erreicht hatte. Denn nahezu alle Fraktionen suchten auf Basis der Vorgaben der Lex Bassermann-Erzberger nach einem kompromissf\u00f6rmigen Ausweg und schn\u00fcrten dazu ein Finanzpaket aus einem einmaligen Wehrbeitrag und einer regelm\u00e4\u00dfig zu erhebenden Verm\u00f6genszuwachssteuer, die neben Ein\u00adkom\u00admen und Besitz auch erstmals durch Erbfall entstehende Verm\u00f6genszuw\u00e4chse steuerlich erfasste. Dass sich Nationalliberale, Linksliberale, katholische Zentrumspartei und erstmals auch die Sozialdemokraten auf eine solch Paketl\u00f6sung verst\u00e4ndigten, war die politische Kr\u00f6nung einer bereits seit langem praktizierten parlamentarischen Kompromisskultur.<\/p>\n\n\n\n<p>Der praktizierte Kompromisszwang bedeutete zugleich, dass sich parlamentarische Gruppierungen selbst isolierten, wenn sie in zentralen Sachfragen nicht kompromissbereit waren. Dieses Schicksal widerfuhr den beiden konservativen Fraktionen, die sich vergeblich gegen den Besitzsteuerkompromiss stemmten und sich damit selbst marginalisierten. Nicht das Deutsche Kaiserreich steckte 1913 in einer Krise; vielmehr war es der preu\u00dfisch-deutsche Kon\u00adser\u00advatismus, der sich im Reich in einer strategischen Isolierung befand.<\/p>\n\n\n\n<p>Umgekehrt hatte im Jahre 1913 die SPD durch ihre Zustimmung zum Besitzsteuerkompromiss den Beweis daf\u00fcr angetreten, dass sie zu produktiver Mitgestaltung des politischen Systems f\u00e4hig und auch willens war. Die endg\u00fcltige politische Integration der Partei der sozialistischen Arbeiterbewegung erfolgte \u00fcber den Nachweis ihrer Kompromissbef\u00e4higung. Und da die SPD damit ausgerechnet f\u00fcr die Finan\u00adzie\u00adrung einer von ihr strikt abgelehnten Heeresvermehrung den Weg ebnete, war die politische Zumutung f\u00fcr eine sich als antimilitaristisch verstehende Partei nicht gering gewesen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III.<\/h3>\n\n\n\n<p>Dass die SPD-Fraktion im Jahre 1913 diesen qualitativen Schritt wagte und erstmals Gesetzesvorhaben im Reichstag ihre Zustimmung erteilte, war auch darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Parteiorganisation schon seit l\u00e4ngerem den Kompromiss auf Ebene des Wahlverfahrens einge\u00fcbt hatte. Damit sind wir beim zweiten kompromissf\u00f6rdernden Strukturprinzip des Kaiserreichs angelangt: einem Wahlrecht, das einen Kompromisszwang mit sich f\u00fchrte, weil es zu Wahlabsprachen n\u00f6tigte.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Laufe des Kaiserreichs wurden Wahlb\u00fcndnisse immer erforderlicher, weil sich immer weniger Bewerber direkt im ersten Wahlgang durchsetzen konnten. Bei der Reichstagswahl 1912 kam es in 299 von insgesamt 397 Wahlkreisen zu Wahlb\u00fcndnissen in Stichwahlen. Diese Wahlb\u00fcndnisse zeichneten sich durch ein hohes Ma\u00df an Flexibilit\u00e4t aus. Eine feste Blocklogik war die Ausnahme; im Regelfall gehorchten Wahlb\u00fcndnisse auf lokaler und regionaler Ebene einer taktisch bedingten Logik eines Aushandlungssystems, bei dem es darauf ankam, die Wahlchancen der jeweiligen Parteien zu optimieren.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Dies lief darauf hinaus, bereits bei der Kandidatenaufstellung in vielen F\u00e4llen darauf zu achten, dass Wahlkreiskandidaten auch f\u00fcr W\u00e4hler anderer Parteien w\u00e4hlbar waren. Dieser Mechanismus bewirkte, dass in umk\u00e4mpften Wahlkreisen h\u00e4ufig Kandidaten nominiert wurden, die potentiellen B\u00fcndnispartnern vermittelbar waren. Dies bedeutete, dass die Aus\u00adwahl von Reichstagskandidaten in nicht wenigen F\u00e4llen darauf ausgerichtet wurde, dass sie im wahrsten Sinne des Wortes als Kompromisskandidaten fungierten und nicht als Parteisoldaten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Aufstellung solcher Kompromisskandidaten waren verschiedene politische Kombinationen denkbar: Bei der Stichwahl 1912 schlossen Linksliberale und SPD sogar ein formelles Abkommen, um sich gegenseitig in bestimmten Wahlkreisen zu unterst\u00fctzen. Die Zentrumspartei war nach allen Seiten offen und konnte in der Stichwahl sowohl Sozialdemokraten als auch Liberalen wie 1912 in Karlsruhe Ludwig Haas, der mosaischen Glaubens war, zum Wahlerfolg verhelfen. Dies hing entscheidend von der Pers\u00f6nlichkeit und vom politischen Profil des jeweiligen Kandidaten ab.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"187\" src=\"https:\/\/www.demokratie-geschichte.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Das-Kaiserreich-befand-sich-ein-Jahr-vorresize.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3168\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Taktische Wahlkompromisse verlangten sich daran beteiligenden Parteien auch einen politischen Preis ab. Denn wenn \u2013 was h\u00e4ufig vorkam \u2013 Parteien bereits im ersten Wahlgang auf die Aufstellung eigener Kandidaten verzichteten und zugunsten aussichtsreicherer Kandidaten anderer Parteien zur\u00fcckzogen (sogenannte \u201eAussparungsabkommen\u201c), dann reduzierten sie durch eigenes Zutun den prozentualen Anteil der auf sie entfallenden Stimmen. Damit stell\u00adten sie sich schlechter als sie in Wirklichkeit waren, weil sie dem Kompromissgedanken Vorrang vor der Maximierung der Stimmenzahl einr\u00e4umten.<\/p>\n\n\n\n<p>Verhielten sich in den Reichstag gew\u00e4hlte \u201eKompromisskandidaten\u201c kompromissbereiter als jene, die ohne R\u00fccksichtnahme auf Leihstimmen aus anderen Parteien aufgestellt waren? Hier ist noch viel Forschungsarbeit zu leisten; aber erste Befunde deu\u00adten darauf hin, dass dies insbesondere f\u00fcr die Abgeordneten der beiden liberalen Parteien (Nationalliberale und Linksliberale) zutraf, die sich ohnehin immer schwertaten, einen Wahlkreis ohne Sch\u00fctzenhilfe anderer Parteien zu erobern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wahlkompromisse wirkten sich auf die Wahlbeteiligung nicht demobilisierend aus. Es war nicht so, dass in der Stichwahl die W\u00e4hler der ausgeschiedenen Kandidaten massenhaft der Wahlurne fernblieben, statt der Stichwahlparole ihrer politischen Heimat zu folgen. Dies deutet darauf hin, dass die Kompromisskultur Teil einer allgemeinen Wahlkultur war und die W\u00e4hler der meisten Parteien darin ge\u00fcbt waren, ihre politischen Pr\u00e4ferenzen auch in Gestalt einer kompromisshaften Wahlkultur kundzutun.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV.<\/h3>\n\n\n\n<p>Das dritte Politikfeld, das strukturell f\u00fcr den Kompromiss disponiert war, war der F\u00f6deralismus. Er bewirkte komplexe Aushandlungsprozesse, die sich institutionell vor allem im Wirken des Bundesrats niederschlugen. Der Bundesrat fungierte als ein auf Kompromiss geeichtes Verfassungsorgan, weil Preu\u00dfen den mittelstaatlichen Bundesmitgliedern (ins\u00adbe\u00adsondere dem faktisch \u00fcber ein Vetorecht verf\u00fcgenden Bayern) seinen Willen nicht aufzwang.<\/p>\n\n\n\n<p>Als institutionalisierter Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat im Regelfall immer einen kompromisshaften Ausweg gefunden, um nicht als Blockierer von Entscheidungen zu fungieren. Kompromisse wurden in schwierigen Situationen immer dann geschlossen, wenn sich eine Institution nicht in den Zustand der Entscheidungsunf\u00e4higkeit versetzen wollte. Dies traf auch f\u00fcr den Bundesrat zu \u2013 vor al\u00adlem in der Zerrei\u00dfprobe im M\u00e4rz 1913, als es um die Frage der Finanzierung der Wehrvorlage ging.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V.<\/h3>\n\n\n\n<p>Man wird schwerlich dem Befund widersprechen, dass der Kompromiss in semantischer Hinsicht strukturelle Nachteile aufwies. Im Wortschatz des Kompromisses war kein Platz f\u00fcr politische Fahnenw\u00f6rter, die mit ihrer Signalwirkung Themen plakativ markierten und daher die eigene Anh\u00e4ngerschaft zu mobilisieren vermochten. Dem Kompromiss war mithin eine Semantik wesensfremd, die polarisierte und aufr\u00fcttelte; stattdessen war er von einer sterilen N\u00fcchternheit gepr\u00e4gt, was auch darin zum Ausdruck kam, dass mangels Alternativen Kompromisse nicht nur gelegentlich nach denjenigen Protagonisten benannt wurden, welche sie ausgehandelt hatten. Als sich der Reichstag im Fr\u00fchjahr 1912 auf die Erh\u00f6hung von Besitzsteuern zur Finanzierung der Heeresauf\u00adr\u00fcstung verst\u00e4ndigte, wurde der entsprechende Kom\u00adpromiss nach seinen Urhebern \u201eKompromiss Bassermann-Erzberger\u201c getauft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die fehlende semantische Pr\u00e4gnanz hat allerdings dem Kompromiss nicht geschadet. Seine Vertreter gerieten nicht in Legitimationsschwierigkeiten, wenn sie ihren Anh\u00e4ngern die Entscheidung eines Aushandlungsprozesses als Sachkompromiss kommunizierten und ihnen daf\u00fcr keine pr\u00e4gnanten Worte zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr lassen sich bislang nur Mutma\u00dfungen anstellen. Denn es fehlt bislang an sprachwissenschaftlichen Untersuchungen \u00fcber die Genese und die Verwendung dieses Terminus in der politischen Sprache. Doch kursorische Lekt\u00fcren ver\u00admit\u00adteln den Eindruck, dass dieser Begriff schon in den 1860er Jahren abrufbar war als Bezeichnung f\u00fcr ein Aushandlungsverfahren, an dessen Ende eine Entscheidung stand. Daher spricht vieles daf\u00fcr, dass sich bereits in der ersten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts eine Kultur des Kompromisses ausgebreitet hatte, die so verfestigt war, dass Kompromisspolitiker keinen gesonderten Begr\u00fcndungsaufwand betreiben muss\u00adten, wenn sie eine auf Kompromiss ausgerichtete Politik betrieben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI.<\/h3>\n\n\n\n<p>Wie wird man den Faktor Kompromiss in deutsche Traditionen politischer Kultur und praktischer Politik einordnen k\u00f6nnen? Der Befund, dass die Kom\u00adpro\u00admissf\u00e4higkeit der politischen Eliten des Kaiserreichs \u2013 nicht nur der parlamentarischen Eliten \u2013 im Jahre 1913 einen H\u00f6hepunkt erreicht hatte, entsch\u00e4rft jede dem Kaiserreich attestierte Krisendiagnose. Das Kaiserreich befand sich ein Jahr vor dem Ausbruch des Weltkriegs nicht im Krisenmodus; und dies sah auch das Gros seiner politischen F\u00fchrungskr\u00e4fte genauso.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele Anzeichen deuten darauf hin, dass der Erste Weltkrieg auch in Hinsicht auf die Geltung der Kompromisskultur einen tiefen Einschnitt darstellte. Er gab einem agonalen Politikverst\u00e4ndnis Auftrieb, das in seinem Freund-Feind-Denken strukturell jedem Kompromiss abhold war. Er etablierte in seiner Verarbeitung eine auf Militanz ausgerichtete Performanz politischer Auftritte, deren semantisches Kennzeichen eine ausufernde Kraftsemantik war. Er er\u00adh\u00f6h\u00adte den Bedarf an symbolischer Politik, f\u00fcr welche der Kompromiss ebenfalls ungeeignet war.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kompromiss verf\u00fcgte \u00fcber eine Z\u00e4hlebigkeit, die ihm in der zweiten deutschen Demokratie seine Renaissance erleichterte. In der n\u00fcchternen, jeder Theatralik abgeneigten Bonner Republik konnte sich der Kompromiss unspektakul\u00e4r vor allem in der parlamentarischen Praxis seit den 1950er Jahren entfalten. Er ist somit zum Markenzeichen einer funk\u00adtion\u00adierenden parlamentarischen Demokratie geworden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wolfram Pyta I. Wolfgang Mommsen hat in einem einflussreichen Aufsatz das Kaiserreich als \u201eSystem umgangener Entscheidungen\u201c bezeichnet. Ich m\u00f6chte zeigen, dass man diesen Ansatz produktiv weiterentwickeln kann, wenn man eine systemisch verankerte Disposition zum Kompromiss zum analytischen Ausgangspunkt einer Neubetrachtung des Kaiserreichs macht. 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